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Alles, was Sie über Solarenergie wissen müssen

RESSOURCEN

Förderungen

Die Bundesregierung fördert die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 2 kW über die Einmalvergütung (EIV). Die EIV wird je nach Leistung und Art der Anlage in verschiedene Kategorien unterteilt. Zusätzlich zu dieser Vergütung können bei Erfüllung festgelegter Kriterien Boni gewährt und so die Förderung erhöht werden. Die Boni können kumuliert werden.

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Eigenverbrauch

Unter Eigenverbrauch versteht man, dass man den erzeugten Strom direkt vor Ort – ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz – verbraucht. Dadurch kann man günstig Strom verbrauchen und trotzdem an das Stromnetz angeschlossen bleiben. Der Eigenverbrauch lohnt sich, weil der vor Ort produzierte Strom billiger ist als der aus dem Netz bezogene Strom. Das liegt daran, dass sich der Stromtarif nicht nur aus dem Preis für die Energie, sondern auch aus den Kosten für das Netz und verschiedenen Steuern und Abgaben zusammensetzt. Da Eigenverbrauch von letzteren nicht betroffen ist, ist es vorteilhaft, den auf dem eigenen Dach oder an der eigenen Fassade erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Um den Eigenverbrauch von Strom an einem bestimmten Standort zu optimieren, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) zu bilden, um den produzierten Strom effektiver zu nutzen. Hierbei wird der überschüssige Strom, der nicht direkt verbraucht werden kann, in einem gemeinsamen Speicher gelagert und bei Bedarf genutzt. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von intelligenten Stromzählern, um den Eigenverbrauch zu optimieren und die Stromkosten zu senken.

Unterschiedliche Typen von Photovoltaikanlagen

Freistehende Anlage

Eine freistehende Photovoltaikanlage wird auf einer freien Fläche errichtet und besitzt ihre eigene Konstruktion, die nicht auf bestehenden Gebäuden oder Infrastrukturen installiert wird

Angebaute Anlage

Eine angebaute Photovoltaikanlage wird auf einem Dach (sowohl Schräg- als auch Flachdächer) oder an einer Fassade angebracht. Die vorhandene Fläche bleibt erhalten und dient weiterhin ihrer ursprünglichen Funktion.

Integrierte Anlage

Eine integrierte Photovoltaikanlage muss in ein Gebäude integriert sein und eine Doppelfunktion erfüllen, d.h. zusätzlich zur Energieerzeugung auch als Wetterschutz, Wärmedämmung oder Absturzsicherung dienen.

Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)

Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)

Die KLEIV-Förderung ist für alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 bis 100 kW verfügbar. Die KLEIV besteht aus einem Leistungsbeitrag pro installiertem kW sowie einem Grundbeitrag für Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 5 kW. Die KLEIV kann maximal 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen erreichen. Es gibt keinen Unterschied im Tarif zwischen freistehenden und angebauten Photovoltaikanlagen. Die KLEIV für integrierte Photovoltaikanlagen ist höher und entspricht dem Tarif für angebaute/freistehende Photovoltaikanlagen zuzüglich etwa 10%. Das KLEIV-Gesuch muss nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage über das Kundenportal von Pronovo eingereicht werden.

Die GREIV-Förderung ist für alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 100 kW verfügbar. Sie besteht aus einem Leistungsbeitrag pro installiertem kW und kann maximal 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen erreichen.Es gibt keinen Unterschied im Tarif zwischen freistehenden, angebauten oder integrierten Photovoltaikanlagen. Das GREIV-Gesuch kann vor oder nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage über das Kundenportal von Pronovo eingereicht werden.

Hohe Einmalvergütung (Hohe EIV) ohne Auktionen

Die Hohe Einmalvergütung (Hohe EIV) ist eine Förderung für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch, die eine Leistung von unter 150 kW haben. Sie besteht aus einem Leistungsbeitrag pro installiertem kW und beträgt maximal 60% der Investitionskosten von Referenzanlagen. Die Hohe EIV unterscheidet nicht zwischen freistehenden, angebauten oder integrierten Photovoltaikanlagen. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW muss das Gesuch nach der Inbetriebnahme eingereicht werden, während für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW das Gesuch vor oder nach der Inbetriebnahme über das Kundenportal von Pronovo einzureichen ist.

Hohe Einmalvergütung (Hohe EIV) mit Auktionen

Die Hohe Einmalvergütung (Hohe EIV) mit Auktionen ist eine Förderung für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von mindestens 150 kW. Die Höhe des Beitrags wird durch Auktionen festgelegt, wobei der Betrag jedoch maximal 60% der Investitionskosten von Referenzanlagen beträgt.

 

Vor jeder Auktionsrunde werden die Rahmenbedingungen und Fristen im Voraus festgelegt. Interessierte können über das Kundenportal von Pronovo an den Auktionen teilnehmen. Alle notwendigen Informationen zu den Auktionen werden auch von Pronovo veröffentlicht. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Energie (BFE) die Möglichkeit, "Spezialauktionen" zur Förderung bestimmter Typen von PV-Anlagen, wie zum Beispiel schwimmende Anlagen, durchzuführen.

Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen in den Alpen (Alpine EIV)

Die Alpine EIV fördert grosse Photovoltaikanlagen, die eine Jahresproduktion von mindestens 10 GWh und eine Winterproduktion von mindestens 500 kWh/kW (zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März) aufweisen. Die Einmalvergütung wird durch einen Leistungsbeitrag (Betrag pro installiertem kW) bestimmt. Sie beträgt höchstens 60% der individuellen Investitionskosten der Anlage und wird auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Dossier festgelegt. Das Gesuch für die Alpine EIV ist beim Bundesamt für Energie (BFE) einzureichen.

Neigungswinkelbonus

Die zusätzliche Förderung für Photovoltaikanlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad wird als Neigungswinkelbonus gewährt. Diese Förderung wird zusätzlich zur Einmalvergütung gezahlt, ausgenommen bei der alpinen EIV. Der Neigungswinkelbonus besteht aus einem Leistungsbeitrag pro installiertem kW und es gibt keine Unterscheidung zwischen freistehenden und angebauten Anlagen. Für integrierte Photovoltaikanlagen wird ein höherer Bonus gewährt.

Höhenbonus

Zusätzliche Förderung zur Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen, die sich in einer Höhe von mehr als 1500 m über dem Meeresspiegel befinden. Dieser Höhenbonus gilt für Anlagen mit einer Leistung von mindestens 150 kW, die ausserhalb von Bauzonen platziert sind und nicht an oder in Gebäuden angebracht wurden. Es ist egal, ob die Anlage freistehend ist oder an Infrastrukturen angebaut oder integriert ist. Der Bonus besteht aus einem Leistungsbeitrag (Betrag pro installiertem kW), der zusätzlich zur Einmalvergütung gezahlt wird (mit Ausnahme der alpinen EIV). Es gibt keine Unterscheidung zwischen Tarifen für freistehende, angebaute oder integrierte Photovoltaikanlagen.

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